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kirchenaustritt.at
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Viele Fragen sind unter den FAQs bereits beantwortet:

Fragen zur Behörde
Ich will austreten, was muss ich tun?
Die Behörde verlangt für den Austritt Gebühren, kann das sein?
Die Behörde verlangt von mir Dokumente welche ich nicht (mehr) habe - Was soll ich tun?
Ich wohne im Ausland / Ich komme aus dem Ausland - Wer ist zuständig?

Fragen zum Kirchenbeitrag
Ich will austreten, habe aber bisher nie Kirchenbeitrag gezahlt. - Was soll ich tun?
Ich muss Kirchenbeiträge nachbezahlen - Was soll ich tun? / Muss ich das?
Bekomm ich schon bezahlten Kirchenbeitrag nach dem Austritt zurück?

Kirchenrechtliche Fragen
Wenn ich austrete, welche Rechte und Möglichkeiten verliere ich?
Ich bin Taufpate, Firmpate oder Trauzeuge, was passiert nach dem Austritt?
Wenn ich austrete, was ist mit meinen Familienmitgliedern?
Wenn ich austrete, was passiert im Todesfall?
Ich will austreten aber mein Partner will “in Weiß” heiraten?
Kann ich nach dem Austritt auch wieder Eintreten?

Andere Fragen
Wenn ich austrete, wer bekommt davon etwas mit?
Stimmt es, dass der Austritt erst nach 3 Monaten gültig ist?

 

 

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 - Bitte lesen Sie die Seite “Austritt” - Viele Fragen werden bereits dort beantwortet.
 - Ein Austritt muss gegenüber der Behörde erklärt werden, nicht gegenüber kirchenaustritt.at
 - Bitte vergewissern Sie sich, dass die Fragen nicht bereits in den FAQs beantwortet wurden.
 - Fragen zur Kirche oder Religionsgemeinschaft stellen Sie bitte an die jeweilige Gemeinschaft.
 

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